Voraussetzungen | |
Vorbildung | Abgeschlossene Volksschule |
Anforderungen |
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Ausbildung |
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Dauer | Grundbildung: 3 Jahre, Erwachsenbildung: 2 Jahre Mindestanforderung dafür; 22. Jahre mit mind. 2-jährige Praxiserfahrung |
Die Praxis | Die Ausbildung wird in einer Kinderkrippe oder einem Kinderheim welche die Ausbildungsanerkennung tragen absolviert. |
Schulische Bildung | Im 1. und 2. Lehrjahr wird die Schule an zwei Wochentagen besucht, im 3. Lehrjahr noch an einem Tag. Berufsbezogene Fächer: Begleiten, Betreuen im Alltag; Kommunikation, Zusammenarbeit; Mensch und Entwicklung; Berufsrolle, Berufsbild, Ethik, Rahmenbedingungen; Organisation, Arbeitstechnik, Qualität, Entwicklungspsychologie, Soziologie, Krankheit, Gesundheit, Körperpflege, Animation, Spielen, Anleiten, Umfeld- und Alltagsgestaltung, Psychologie, Arbeitstechnik, Ernährung, Hauswirtschaft, Sicherheit, Notfälle, Wahrnehmung, Beobachtung, Zusammenarbeit, Konflikte, Institution mit sozialem Auftrag, Administratives Arbeiten |
ÜK | Überbetriebliche Kurstage werden während den drei Jahren zusätzlich besucht. An diesen Tagen wird die Theorie in Verbindung mit der Praxis gebracht. |
Berufsmaturität | Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden. Dies muss jedoch mit dem Ausbildungsbetrieb abgesprochen werden, ob die Möglichkeit dazu besteht. |
Abschluss | Eidg. Fähigkeitszeugnis "Fachfrau/-mann Betreuung Kind EFZ" |